Die Einschätzung, wann eine Psychotherapie notwendig ist, ist in jedem Fall individuell zu treffen. Dennoch gibt es klare Zeichen, bei denen Sie sich an mich wenden sollten.
Die Ausübung meines Berufes unterliegt der Schweigepflicht nach § 203 Strafgesetzbuch (StGB). Eine Weitergabe an Dritte findet nur nach schriftlichem Einverständnis statt.